Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Besteht nach dem ASiG eine Unterscheidung in der Aufgabenerfüllung bzw. (Aussagen-)Wertigkeit eines Sicherheitsmeisters, -technikers oder –ingenieurs?

die Fachkraft genügen muss, ergibt sich aus § 7. Danach muss die Fachkraft die erforderliche Fachkunde zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen, wie sie in § 6 beschrieben sind. Welche Qualifikationsmerkmale als Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde anerkannt werden, wird in den Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 SGB VII festgelegt (siehe die BGVA 7, die GUV 0.05 und die landwirtschaftliche UVV 0.0.1)." ...

Stand: 25.09.2018

Dialog: 42465

Ist es zulässig, dass eine Sicherheitsfachkraft Erlaubnis- oder Freigabescheine für Arbeiten mit Nicht Ex-Geräten und Versuchseinrichtungen in Ex-Bereichen genehmigt oder verantwortlich unterschreibt?

Nein. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Funktion beratend tätig.Der Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung gibt vor, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen ...

Stand: 03.01.2023

Dialog: 42752

Kann ein Betriebsarzt in Personalunion Fachkraft für Arbeitssicherheit sein?

Die Anforderungen an einen Betriebsarzt sind in § 4 und an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG i. V. m. §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt. Erfüllt eine Person sowohl die Qualifikation als  Betriebsarzt als auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit widerspricht das Arbeitssicherheitsgesetz ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 6645

Benötige ich als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für jede betreute Branche einen Nachweis der Ausbildungsstufe drei der jeweiligen Berufsgenossenschaft?

Gemäß gültigem Fachaufsichtsschreiben des damaligen Bundesarbeitsministeriums (BMA) vom 29.12.1997 ist geregelt, dass vor dem 1.1.2001 ausgebildete und bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit weiterhin als Fachkräfte tätig sein können, ohne die ab dem 1.1.2001 geltende neue Ausbildung erneut absolvieren zu müssen. Da es vor dem 1.1.2001 keine Ausbildungsstufen I, II und III gab, müssen diese ...

Stand: 07.11.2019

Dialog: 17640