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Kann der Arbeitgeber der Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unterweisung der Beschäftigten übertragen?

des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken."Hiermit wird der Sifa aufgegeben, auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten hinzuwirken ...

Stand: 03.04.2025

Dialog: 26402

Welche Möglichkeit hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) auf die Abstellung von Mängeln hinzuwirken?

, sicherheitswidrige Zustände abzuhelfen; ihr fehlen die Befugnisse in Arbeitsabläufe einzugreifen. Nur wenn Gefahr im Verzuge ist, ist sie, aber auch jeder andere gehalten, einzugreifen.Bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde ist die Sifa weisungsfrei und untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebes. Nur wenn die Sicherheitsfachkraft ihren Verpflichtungen nach dem ASiG (§ 6) nicht nachkommt ...

Stand: 15.02.2021

Dialog: 26832

Hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Aufgaben im Brandschutz z.B. nach Punkt 4 der DGUV Information 205-001 wahrzunehmen?

der übrigen Beschäftigten übernehmen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Beschäftigten, die solche Aufgaben übernehmen, müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich bestehenden Gefahren stehen. Der notwendige Umfang ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. In einem Betrieb, der keinen Brandschutzbeauftragten bestellt hat, muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit Teile ...

Stand: 16.01.2020

Dialog: 11856

Macht es Sinn, bei mehreren Aufgaben eine bestehende Beauftragung als Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend anzupassen, weil man nicht für alle Aufgaben 100 % der Arbeitszeit einsetzen kann?

. Dies ist grundsätzlich zulässig, muss jedoch so geregelt werden, dass Interessenskonflikte zu Lasten des Arbeitsschutzes nicht eintreten.Denkbar ist auch, dass der Fachkraft für Arbeitssicherheit Weisungsbefugnisse bei Gefahr im Verzug übertragen werden oder Berateraufgaben nach anderen Gesetzen zugeteilt werden, wie die Bestellung zum Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, Brandschutzbeauftragten.Die ...

Stand: 22.01.2019

Dialog: 42556