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Wie darf sich ein Bachelor of science nennen, der die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeschlossen hat: Sicherheits-Bachelor oder Sicherheitsingenieur?

Nach dem § 4 (Sicherheitstechnische Fachkunde) Abs. 2 Ziffer 1 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (zu finden über http://publikationen.dguv.de) erfüllen Sicherheitsingenieure die Anforderungen der erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkunde, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss ...

Stand: 08.02.2018

Dialog: 17830

Müssen die externen Berater (Betriebsärztin/ Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit) den Arbeitgeber über neue oder geänderte Vorschriften informieren?

für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) aufgezählt und im Anhang 3 näher erläutert.Die Beratung des Unternehmers zu "Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen" gehört danach gemäß Ziffer 6.1 Abschnitt 2 Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 zu den Aufgaben der Grundbetreuung der Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Unter diese Aufgaben fällt ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 23714

Habe ich als Sifa die Möglichkeit, Informationen bzw. Wissens-Quellen, z.B. Fachliteratur-ABOs usw., für meine Aufgabenerledigung einzufordern?

Empfehlung von Bundesarbeitsministerium, Bundesländern, Verein Deutscher Sicherheitsingenieure, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Deutschem Gewerkschaftsbund, bekannt gegeben im Bundesarbeitsblatt Heft 2/1994 S. 70. Unter Ziffer 2.2 der gemeinsamen Empfehlung wird ausgeführt, dass „an die Fortbildung/den Erfahrungsaustausch ...

Stand: 29.04.2016

Dialog: 26513

Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit in beratender Funktion auch für Besucher zuständig?

von Fluchtwegen und Notausgängen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der Höchstzahl der Personen und des Anteils an ortsunkundigen Personen zu ermitteln und festzulegen ist (ASR A2.3 - Abschnitt 5 Anordnung, Abmessungen). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist aber in ihrer Funktion nicht für die Besucher einer Versammlungsstätte verantwortlich. Dieser Sachverhalt ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 16055