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Dürfen die Mitarbeiter eines überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienstes eingesetzt werden, auch wenn sie die Anforderungen an eine Sicherheitsfachkraft nicht bzw. noch nicht erfüllen?

Der Arbeitgeber darf nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder -meister bestellen, die die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weiter ausgeführt wird diese Vorschrift im § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 15810

Ist ein Mitarbeiter eines Arbeitsschutzamtes im gehobenen oder höheren Dienst automatisch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG. Danach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weitere Erläuterungen hierzu sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 4036

Darf sich ein Facharbeiter, der über eine Weiterbildung in einer Technikerschule den Titel des "staatlich geprüften Technikers" erworben hat Sicherheitsingenieur nennen?

Nein, dies ist nicht zulässig. Die korrekte Bezeichnung lautet Sicherheitstechniker. Siehe hierzu den § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hier ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen ...

Stand: 17.07.2020

Dialog: 43095

Müssen Werksvertragsfirmen, die ihren Hauptsitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten, auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben?

, dem Gesundheitsschutz und der Hygiene am Arbeitsplatz auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinem im Inland beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zwingend Anwendung findet.Bezüglich der Einbeziehung ausländischer Unternehmer und Beschäftigter wird der Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften auf Personen ausgedehnt, die nicht zu den Mitgliedern ...

Stand: 12.07.2023

Dialog: 6553

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