Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Spricht aus Ihrer Sicht etwas gegen die Vorhaltung eines zusätzlichen Schaumlöschers im Kompressorraum?

sowie brennbare Metalle sind sie ungeeignet. Auch benötigen Schaumlöscher in jedem Fall einen frostfreien Bereitstellungsraum. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den Kompressoren um Druckluftkompressoren handelt und eine  frostfreie Bereitstellung des Schaumlöschers gewährleistet ist. Gegen die Vorhaltung eines Schaumlöschers bestehen aus unserer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Allerdings sollte ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 8672

Dürfen Feuerlöscher mit 4 LE eingerechnet werden wenn die Grundausstattung abgedeckt ist?

Die erforderlichen 6 Löschmitteleinheiten (LE) je Feuerlöscher beziehen sich ausschließlich auf die Berechnung für die Grundausstattung. Darüber hinaus sagt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" nichts über weitere Löschmitteleinheiten bei erhöhter Brandgefährdung aus. Es wird lediglich in Beispielen die Art und Weise der Brandbekämpfungsmittel benannt: Feuerlöscher, Wandh ...

Stand: 22.06.2015

Dialog: 24119

Gibt es eine Umsetzungsfrist zur ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"? D.h. muss ich meine bestehende Berechnung der Löschmittel neu durchführen?

einem Löschvermögen von mindestens 6 LE. Die ASR A2.2 ist mit ihrer Verkündung vom November 2012 umzusetzen. Eine spezielle Übergangsfrist ist uns nicht bekannt. Bei der ASR A2.2 handelt es sich um staatliches Recht, welches im Bedarfsfall höher anzusehen ist als das berufsgenossenschaftliche Regelwerk und somit Vorrang hat. Der Arbeitgeber kann nach der ASR eine andere Lösung wählen, mit dieser muss er mindestens ...

Stand: 18.09.2015

Dialog: 21941

Welche Möglichkeit habe ich als Sicherheitsfachkraft, wenn der Vermieter nicht die erforderlichen Feuerlöscher bereitstellt?

eingeschränkt möglich. Gegebenfalls müssen die Vertragsbestandteile im Mietvertrag oder konkretisierend im Bürgerlichen Gesetzbuch zur Klärung der Sachlage hinzugezogen werden. Dies ist aber grundsätzlich eine zivilrechtliche Angelegenheit, zu der KomNet keine weitern Auskünfte geben kann und darf. Hinweis:Bei Mängeln an der Mietsache (angemietetes Gebäude) können evtl. §§ 535 und 536 Bürgerliches Gesetzbuch ...

Stand: 04.10.2019

Dialog: 6693