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Aus welchen Rechtsgrundlagen ergibt sich die Pflicht zur turnusmäßigen Prüfung einer Stickstofflöschanlage durch einen Sachverständigen?

Löschanlagen sind grundsätzlich Einrichtungen, die unter die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und die jeweilige Landesbauordnung fallen. Gleichzeitig ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzuwenden, wenn die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend angesehen werden und die Benutzung der Einrichtung überwiegend mit der Arbeit zusammenhängt. (vergl. die LASI-Leitlinie - ...

Stand: 31.03.2021

Dialog: 14535

Müssen Feuerlöscher mit einem Brandschutzzeichen (F001) gem. ASR A1.3 auch dann gekennzeichnet werden, wenn sie gut sichtbar sind?

Ja, auch dann sind diese zu kennzeichenen.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbeson ...

Stand: 10.01.2025

Dialog: 42609

Muss der Unterweiser für die Unterweisung/Handhabung von Feuerlöschern einen Sachkundenachweis haben?

Das Unterweisen von Beschäftigten - auch in Belangen des Brandschutzes - ist grundsätzlich eine Pflicht des Arbeitgebers. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 12 und 13 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG.Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet zudem den Arbeitgeber (§ 10 ArbSchG), entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten ...

Stand: 17.09.2015

Dialog: 12305

Gibt es eine Umsetzungsfrist zur ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"? D.h. muss ich meine bestehende Berechnung der Löschmittel neu durchführen?

einem Löschvermögen von mindestens 6 LE. Die ASR A2.2 ist mit ihrer Verkündung vom November 2012 umzusetzen. Eine spezielle Übergangsfrist ist uns nicht bekannt. Bei der ASR A2.2 handelt es sich um staatliches Recht, welches im Bedarfsfall höher anzusehen ist als das berufsgenossenschaftliche Regelwerk und somit Vorrang hat. Der Arbeitgeber kann nach der ASR eine andere Lösung wählen, mit dieser muss er mindestens ...

Stand: 18.09.2015

Dialog: 21941