Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Belastungen/Gefährdungen bei einem Bildschirmarbeitsplatz bzw. einem rechnerunterstützenden Arbeitsplatz

hinsichtlich möglicher Gefahren zu beurteilen und ggf. erforderliche Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Für die Beurteilung wird er sich in der Regel der Sachkunde der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/des Betriebsarztes bedienen. Kleine Betriebe haben meist keine(n) eigene(n) Betriebsarzt/-ärztin bzw. Sicherheitsfachkraft, sondern sind vertraglich an ein überbetriebliches Zentrum ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 1458

Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass Computermonitore nicht länger als 6 Jahre betrieben werden dürfen?

 von der Sicherheitsfachkraft und vom Betriebsarzt beraten lassen. ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 3962

Wie kann man einer Kollegin helfen, die speziell an Monitoren wiederholt epileptische Anfälle bekommt?

Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden. Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 23565

Spricht seitens der Arbeitssicherheit etwas dagegen, wenn ein Mitarbeiter an einem Bildschirmarbeitsplatz während der Arbeit Musik über einen Kopfhörer hört?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet gemäß § 15 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- die Beschäftigten "nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen ...

Stand: 26.01.2025

Dialog: 25262