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Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

und Bildschirmgeräte gemäß Anhang 6 der ArbStättV erarbeiten. → Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zur Gewährung von Pausen sowie zur Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sowie zum Sonn- ­und Feiertagsschutz sind einzuhalten. Die Arbeitgeber sind angehalten, für ihre Betriebe spezifische Regelungen zur Nutzung mobiler Kommunikationsendge­räte sowie zur Vermeidung von Stressoren wie ständige ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015

Ab welcher Mindestbeschäftigungszeit ist ein Bildschirmarbeitsplatz als solcher einzustufen?

Für Bildschirmarbeitsplätze ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und hier speziell die Anforderungen der Ziffer 6 anzuwenden. In § 2 ArbStättV finden sich u. a. folgende Definitionen:"...(3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.(4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tät ...

Stand: 27.08.2019

Dialog: 13505

Gibt es Vorschriften, in denen die Nutzungsdauer von Bürostühlen festgelegt ist?

Ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind (§ 4 BetrSichV).Grundsätzlich ist jedes Arbeitsmittel somit ...

Stand: 24.03.2023

Dialog: 15164

Müssen in einer Beratungsstelle für Arbeitslose die den Kunden angebotenen Bildschirme der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung entsprechen?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist dann anzuwenden, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Kunden einer Beratungsstelle fallen nicht unter den Begriff des Arbeitnehmers und somit nicht unter die ArbStättV. Die Räumlichkeiten sind entsprechend den Anforderungen des Baurechtes zu errichten und zu betreiben. Für die Beschäftigten in der Beratungsstelle muss der Arbeitgeber die Arbeitsplätze ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 12103

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

) sind nur als temporäres Trainings- und Übungsgerät zu nutzen. Aufgrund erhöhter Unfallgefahr, rasch eintretender Ermüdung der Muskulatur und fehlender Einstellmöglichkeiten sind diese nicht als Arbeitsstuhl am Bildschirmarbeitsplatz geeignet. 5. Im Anhang (Tabelle 3) sind Maßempfehlungen für Arbeitsstühle aufgeführt."Der Arbeitgeber hat die Bildschirmarbeitsplätze eigenverantwortlich im Rahmen ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974