Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Ist die Bedienung des Smartphones (ca 1 Std/Tag) als Tätigkeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu sehen?

der ArbStättV unter der Nummer 6.4 sind Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen festgelegt. Hiernach gilt folgendes: "(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein. (2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen 1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen verfügen und 2. so betrieben ...

Stand: 27.03.2017

Dialog: 22731

Fallen Arbeitsplätze an Bildschirmen zur Überwachung einer NC-Maschine unter die Arbeitsstättenverordnung?

der Maschine erforderlich ist. In diesen Fällen beschränkt sich die „Bildschirmdarstellung auf die Wiedergabe der Eingabewerte und der im Produktionsvorgang anfallenden technischen Daten. […] Die Verwendung des Bildschirms ist entweder von untergeordneter Bedeutung oder nur von kurzer Dauer. Dagegen fallen alle Formen intensiver Bildschirmarbeit in den Geltungsbereich der Richtlinie 90/270/EWG“ (EuGH ...

Stand: 21.05.2024

Dialog: 1144

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

werden kann (siehe Abbildung 8),3. die Rückenlehne ist neigbar und unterstützt die natürliche Form der Wirbelsäule beim Wechsel zwischen vorderer, mittlerer und hinterer Sitzhaltung (dynamisches Sitzen) und ist auf das Benutzergewicht anpassbar,4. der Stuhl verfügt über eine Sitzfläche, die gewährleistet, dass die Rückenlehne in ihrer Funktion genutzt werden kann, die Oberschenkel möglichst vollständig aufliegen ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

er nach dem Arbeitsschutzgesetz ebenso wie für feste Arbeitsplätze in einem Be­trieb eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, hieraus abgeleitet Arbeits­schutzmaßnahmen festlegen und die Wirksamkeit der festgelegten Maßnah­men überprüfen sowie ggf. die Maßnahmen anpassen. → Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten können sich bei der Umsetzung von Formen „mobiler Arbeit unter Nutzung ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015