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Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

Die grundsätzlichen Regelungen finden sich unter Nummer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist unter Nummer 6.1 Absatz 5 nachzulesen, dass die Arbeitstische oder Arbeitsflächen eine reflexionsarme Oberfläche haben müssen und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen und ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

Gibt es Vorschriften, in denen die Nutzungsdauer von Bürostühlen festgelegt ist?

ist bei Arbeitsmitteln der durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegte sichere Zustand für die weitere Benutzung. Der Sollzustand ergibt sich aus den Herstellerunterlagen unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen.Eine pauschale Festlegung der Nutzungdauer von Bürostühlen ist uns nicht bekannt.Auf die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema "Büroarbeit" weisen ...

Stand: 24.03.2023

Dialog: 15164

Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

Information 250-007 "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“.Auf die Informationen zum Thema "Mobiles Arbeiten" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weisen wir hin.Fazit: Eine abschließende Aussage, ob jetzt für diese Geräte eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden muss, können wir nicht treffen ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

) zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz 7 ArbStättV“ entnommen werden. (Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom 10.04.2018; www.baua.de/asta)."Die "Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz 7 ArbStättV vom 30. November ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015