Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

(Bildschirmarbeitsplätze) sowie an Telearbeitsplätzen und 2. die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer Bildschirmgeräte innerhalb von Arbeitsstätten. (2) Diese ASR gilt nicht für: 1. die nicht regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer Bildschirmgeräte, 2. die Verwendung von Bildschirmgeräten außerhalb von Arbeitsstätten (z. B. beim Kunden, in Verkehrsmitteln, im Privatbereich) oder außerhalb ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

Bildschirmgeräte innerhalb von Arbeitsstätten.(2) Diese ASR gilt nicht für:1. die nicht regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer Bildschirmgeräte,2. die Verwendung von Bildschirmgeräten außerhalb von Arbeitsstätten (z. B. beim Kunden, in Verkehrsmitteln, im Privatbereich) oder außerhalb von Telearbeitsplätzen,3. Bedienerplätze von Maschinen oder Fahrerplätze von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten,4 ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015

Ist die Arbeit an einem Ton-, Video- oder Lichtmischpult mit abgesetztem Monitor als Bildschirmarbeit gemäß ASR A6 einzustufen?

Arbeitsmitteln (z. B. Telefon) ausgestattet sind. 3.4 Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören. 3.5 Bildschirmarbeit im Sinne dieser Regel umfasst ...

Stand: 16.03.2026

Dialog: 44243

Gibt es Vorschriften, in denen die Nutzungsdauer von Bürostühlen festgelegt ist?

sein sollen. Weiter ist einem Bürarbeitsstuhl eine Benutzerinformation beizufügen.Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber über eine Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Arbeitgeberr die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen, die Herstellerangaben und die relevanten Normen, z. B. DIN EN 1335-3 ...

Stand: 24.03.2023

Dialog: 15164