Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Muss ich bei der Einrichtung einer Computerschule (als `Ich-AG`) die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung beachten?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebene Computerschule, solange hier keine Arbeitnehmer beschäftigt werden oder Arbeitnehmer im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit an den Schulungen teilnehmen. ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 1890

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

als eine Sonderform auch das vielfach als „Homeoffice“ bezeichnete zeitweilige Arbeiten in der Wohnung des Beschäftigten ohne Einrichtung eines Telearbeitsplatzes) unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung und ist bislang weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung ausdrücklich geregelt. Gleichwohl hat der Arbeitgeber die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitszeitgesetzes zu beachten ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015

In welchen Punkten grenzen sich Registrierkassen von Bildschirmarbeitsplätzen ab?

insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören."Gemäß § 1 Abs.4 ArbStättV gilt der Anhang 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" u.a. nicht für(...)"3. Rechenmaschinen, Registrierkassen ...

Stand: 03.09.2019

Dialog: 42827

Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

In der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in den Begriffsbestimmungen in § 2 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732