Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für spezielle Sehhilfen bei der Arbeit am Bildschirm?

Nein. Gemäß den geänderten Heilmittel und Hilfsmittelrichtlinien und den Änderungen im Beitragsentlastungsgesetz werden diese Kosten nicht mehr von der Krankenkasse getragen.Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Hierunter fallen auch eventuell erforderlich Bildschirmarbeitsbrillen. Im Anhang ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 767

Muss eine verordnete Computerschutzbrille vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden?

In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) wird bezüglich spezieller Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen im Anhang unter Teil 4 (2) Nr.1 folgendes ausgeführt:"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 16487

Sind bei der Nutzung eines Notebooks die Anforderungen an ein Bildschirmgerät gegeben und daraus in der Folge auch der Anspruch auf eine Bildschirmbrille?

Es besteht ein Anspruch auf eine Angebotsvorsorge nach dem Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Dort ist folgendes nachzulesen:"1.Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche ...

Stand: 26.04.2021

Dialog: 43268

Muss der Arbeitgeber die Kosten zur Beschaffung einer Bildschirmbrille tragen (Fahrtkosten zum Optiker, Freistellung der Arbeitszeit)?

nutzen.Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchungen der Arbeitgeber tragen muss. Ebenso die Kosten für eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten die erforderliche Bildschirmbrille zur Verfügung zu stellen [Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)].Überlässt ...

Stand: 15.08.2023

Dialog: 14007