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Müssen auch in IT-Räumen, die ausschließlich für "kurzfristige" Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten genutzt werden, Notausgänge und Fluchtwege vorhanden sein?

Personen richten,b) auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen,c) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Diese Forderungen gelten ungeachtet der Nichtanwendbarkeit der ASR A2.3.; die ASR A2.3 kann aber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) als Erkenntnisquelle mit herangezogen werden. ...

Stand: 14.05.2024

Dialog: 20794

Wie stelle ich sicher, dass ich nicht fahrlässig gehandelt habe, wenn ich es als erwiesen ansehe, dass kein Flucht und Rettungsplan benötigt wird?

Die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert, hier insbesondere in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort heißt es unter dem Abschnitt 10 u. a.:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung d ...

Stand: 16.04.2024

Dialog: 23875

Muss in einem Rathaus bzw. Verwaltungsgebäude ein Flucht- und Rettungswegeplan zwingend vorhanden sein oder reicht die Beschilderung bzw. Ausschilderung aus?

In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird unter Abschnitt 10 erläutert, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich sein kann. Absatz 1 führt dazu aus:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Flucht- und Rettungspläne ...

Stand: 25.10.2024

Dialog: 8137

Können die Forderungen der ASR A2.3 (Alarmierung und Sichtverbindung) in Bezug auf gefangene Räume in einem bestehenden Bürogebäude gefordert werden?

. Werden hinsichtlich gefangener Räume beispielsweise im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der ArbStättV Mängel festgestellt, sind diese zu beseitigen. Auch wenn das von Ihnen erwähnte Bürogebäude bereits besteht.In Ihrem Fall konkretisiert die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Ermittlung ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 12220