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Ist die Erkennbarkeit des Flucht- und Rettungswegeplanes bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung verpflichtend?

, dass nach dem technischen Regelwerk die Nutzbarkeit des Flucht- und Rettungsplans stets gewährleistet sein muss, wenn solcher Plan erforderlich ist.Letztlich ist die Entscheidung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Arbeitsstättenverordnung) zu treffen. ...

Stand: 10.05.2024

Dialog: 15671

Müssen Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft werden?

- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.Das bedeutet, dass Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft und auch hinsichtlich der Kennzeichnung aktualisiert werden müssen.Die Zeitabstände muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich und auch unter Berücksichtigung der Änderungen im technischen Regelwerk auf der Grundlage der Gefährdungebeurteilung mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes ...

Stand: 14.06.2024

Dialog: 13934

Was sind angemessene Zeitabstände für Flucht-/Rettungsübungen?

Grundlage für die Flucht- und Rettungspläne ist neben den baurechlichen Vorschriften die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen ...

Stand: 23.10.2024

Dialog: 4953

Können die Forderungen der ASR A2.3 (Alarmierung und Sichtverbindung) in Bezug auf gefangene Räume in einem bestehenden Bürogebäude gefordert werden?

und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der ArbStättV für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Grundlage ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 12220

Gibt es eine vorgeschriebene Höhe für die Anbringung der Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien?

Ausführung erfolgen. Die Dauer der Erkennbarkeit der Sicherheitszeichen aller Varianten muss bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, sie muss mindestens 30 min betragen. Sofern das Bauordnungsrecht der Länder höhere Anforderungen stellt, sind diese anzuwenden.[...]"Nach der ASR A1.3 gilt grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar ...

Stand: 16.04.2024

Dialog: 16309