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Im Arbeitsstättenrecht ist von Fluchtwegen die Rede. Was ist aus den Rettungswegen geworden?

die Definition unter dem Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...

Stand: 16.04.2024

Dialog: 12835

Müssen auch in IT-Räumen, die ausschließlich für "kurzfristige" Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten genutzt werden, Notausgänge und Fluchtwege vorhanden sein?

Nach dem Ziel bzw. Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient die Verordnung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden …. die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind und andere Orte in Gebäuden …… zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...

Stand: 14.05.2024

Dialog: 20794

Wie stelle ich sicher, dass ich nicht fahrlässig gehandelt habe, wenn ich es als erwiesen ansehe, dass kein Flucht und Rettungsplan benötigt wird?

. mit einer erhöhten Gefährdung (z. B. Räume nach Abschnitt 5 Absatz 2 Nummer 3 und 4 oder Absatz 3) oder 4. wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung)."Ob ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln. Kommen ...

Stand: 16.04.2024

Dialog: 23875

Können die Forderungen der ASR A2.3 (Alarmierung und Sichtverbindung) in Bezug auf gefangene Räume in einem bestehenden Bürogebäude gefordert werden?

. Werden hinsichtlich gefangener Räume beispielsweise im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der ArbStättV Mängel festgestellt, sind diese zu beseitigen. Auch wenn das von Ihnen erwähnte Bürogebäude bereits besteht.In Ihrem Fall konkretisiert die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Ermittlung ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 12220