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In einem Dreischichtbetrieb mit 18 Beschäftigten ist die getrennte Nutzung eines Umkleideraums durch Frauen und Männer vorgesehen? Wäre eine solche Regelung nach ASR A4.1 erlaubt?

Nein, in Betrieben mit 18 Beschäftigten ist dies nicht erlaubt.Siehe hierzu Punkt 4 Absatz 6 der ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn ein ...

Stand: 17.02.2025

Dialog: 42663

Bestehen Anforderungen an Bodenabläufe im Sanitärbereich?

Grundlegende Anforderungen an Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte finden sich in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV mit ihrem Anhang. Nach § 4 Absatz 2 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen kö ...

Stand: 24.08.2017

Dialog: 11601

Dürfen Mitarbeiter einer Fremdfirma (LKW-Fahrer, die etwas angeliefert haben, keine stark verschmutzende Tätigkeit) als Einzelperson in den für unsere Mitarbeiter installierten Waschräumen duschen?

Die Regelungen zu Waschräumen in Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), ...

Stand: 03.12.2019

Dialog: 42525

Sind für Außendienstmonteure Umkleideräume mit Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- bzw. Straßenkleidung vorzusehen?

Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte N ...

Stand: 08.08.2017

Dialog: 3564