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Dürfen Waschplätze unter Berücksichtigung der Mindestanzahl nach Kategorie, Bewegungsfläche und der dazugehörigen Verkehrsfläche auch im Umkleideraum angeordnet werden?

Nein, dies ist grundsätzlich nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...

Stand: 27.06.2018

Dialog: 42340

Ist nach der ASR A4.1 die Mindestanzahl der Waschplätze und zuzüglich die Mindestanzahl der Duschplätze anzusetzen?

Gemäß Punkt 6.2 Abs. 2 "Bereitstellung" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume" müssen die Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl von Wasch- UND Duschplätzen ausgestattet sein. Die Anzahl ergibt sich je nach Tätigkeitskategorie aus den Tabellen 4, 5.1 oder 5.2.Die Formulierung dieses Absatzes gibt eindeutig zu erkennen, dass es sich bei den angegebenen Zahlen nicht um ...

Stand: 06.02.2019

Dialog: 42575

Gibt es Regeln, die die Temperatur des Duschwassers in Sanitärräumen vorschreiben?

für Arbeitssicherheit an der Thematik beteiligt werden. Auf die Informationen der VBG zum Thema Waschräume weisen wir hin. ...

Stand: 15.01.2025

Dialog: 15191

Dürfen Spinde für private Kleidung und Wertsachen der Mitarbeiter in einem separaten Raum stehen, während die Mitarbeiter sich in unmittelbarer Nähe in einem ausgewiesenen Umkleideraum die Dienstkleidung anlegen?

". Unter der Nummer 4 finden sich die allgemeinen Anforderungen an Sanitärräume (Toilettenräume, Waschräume und Umkleideräume). Die speziellen Anforderungen an Umkleideräume finden sich unter der Nummer 7.Nach Nummer 3.1 fallen Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume unter die Definition von Sanitärräumen.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Situation der Umkleideräume eigenverantwortlich ...

Stand: 30.10.2024

Dialog: 44035

In einem Dreischichtbetrieb mit 18 Beschäftigten ist die getrennte Nutzung eines Umkleideraums durch Frauen und Männer vorgesehen? Wäre eine solche Regelung nach ASR A4.1 erlaubt?

Nein, in Betrieben mit 18 Beschäftigten ist dies nicht erlaubt.Siehe hierzu Punkt 4 Absatz 6 der ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn ein ...

Stand: 17.02.2025

Dialog: 42663

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