Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Welche Kennzeichnungsfarben sind für Hubarbeitsbühnen vorgeschrieben, die nicht zulassungspflichtig sind bzw. nicht im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden?

Eine schwarz-weise Kennzeichnung für Gefahrenstellen ist in Deutschland nicht gebräuchlich. Es erfolgt im Regelfall eine Kennzeichnung mit abwechselnd schwarzen und gelben oder durch abwechselnd rote und weiße Streifen. Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesund ...

Stand: 19.07.2017

Dialog: 29816

Ist es zulässig, dass Straßenunterhaltungsarbeiter ihre Mittagspause im Fahrzeug abhalten?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt -bis auf den dortigen § 5 und 1.3 des Anhangs- nicht für Arbeitsstätten in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich ...

Stand: 16.05.2019

Dialog: 4364

Sind landwirtschaftliche Felder Arbeitsstätten im Sinne des § 2 der ArbStättV? Müssen den Beschäftigten auf Feldern Toiletten zur Verfügung gestellt werden?

und im Marktverkehr, 2. Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, 3. Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb der von ihm bebauten Fläche liegen.   D.h. die Arbeitstättenverordnung ist, mit Ausnahmen des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, für diese Flächen nicht heranzuziehen ...

Stand: 20.06.2017

Dialog: 8472

Ist es zulässig, dass Mitarbeitende der Müllabfuhr ihre Ruhepause im Fahrzeug abhalten, wenn geeignete Reinigungsmöglichkeiten für die Hände bereitgestellt werden?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für Arbeitsstätten in Betrieben in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen ...

Stand: 10.04.2019

Dialog: 42674