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Wie sind die Regelungen bei der Sichtverbindung nach außen durch die "neue" Arbeitsstättenverordnung?

Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. (6) Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden. (7) Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet ...

Stand: 30.12.2016

Dialog: 20121

Wie ist die Auslegung zum Thema Sichtverbindung nach außen bei Räumen, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum aufhalten?

Tageslicht (Nummer 3.4 des Anhangs)"Frage:Was bedeutet „möglichst ausreichend“ Tageslicht“?Antwort:Der Begriff „möglichst“ ist so auszulegen, dass es im Einzelfall hinreichende Gründe geben kann, die eine Beleuchtung mit ausreichendem Tageslicht einschränken oder ausschließen (z.B.Bäume und Sträucher vor dem Fenster, Witterung). Neben Fenstern sind aber auch andere Möglichkeiten zu prüfen ...

Stand: 19.03.2021

Dialog: 28544

Wie lange darf ein Schießtrainer in einem Schießstand ohne Tageslichteinfall arbeiten?

)Unter H 3.4 - 2 "Ausreichend Tageslicht" heißt es dazu weiter: "Der Begriff „möglichst“ ist so auszulegen, dass es im Einzelfall hinreichende Gründe geben kann, die eine Beleuchtung mit ausreichendem Tageslicht einschränken oder ausschließen."Ob solche hinreichenden Gründe für den Schießstand vorliegen, kann nur im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. In dieser muss der Arbeitgeber ...

Stand: 25.10.2019

Dialog: 6566

Muss ein Büro/Arbeitsraum in einer Halle mit mehr als 2.000 m² an einer Außenwand mit einer Sichtverbindung nach außen ausgestattet sein, oder reicht eine Sichtverbindung in die Halle aus?

und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit nicht verhältnismäßig.Die Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt dem Arbeitgeber in Abs. 1 Nr. 1 ausdrücklich die Möglichkeit, in Räumen, in denen betriebs- oder produktionstechnische Gründe einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen, auf die Sichtverbindung zu verzichten. Hallenbüros und Meisterbuden in großen ...

Stand: 05.03.2025

Dialog: 42696

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