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Meine Urlaubsbescheinigung nach § 20 FpersV gilt bis Montag 6.00 Uhr. Mein Dienst begann um 5:40 Uhr. Wie verhält sich das bei einer Kontrolle?

Die Bescheinigung nach § 20 FPersV ist nicht ordnungsgemäß ausgefüllt. In der Bescheinigung sind genau die Fehlzeiten ab Ende der Arbeit bis zur Aufnahme der Arbeit zu dokumentieren. Bei einer Kontrolle kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen. Besser ist der Nachtrag auf der Fahrerkarte, hierbei werden genau die Fehlzeiten seit Entnahme der Fahrerkarte aus dem Gerät bis zum Einstecken ...

Stand: 04.09.2014

Dialog: 21898

Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wo ich meine fünfstündige Dienstzeitunterbrechung zu verbringen habe?

sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. setzt sich gemäß Arbeitszeitgesetz, als der einzigen gesetzlichen Grundlage zur Arbeitszeitgestaltung, zusammen aus Ruhezeit, Arbeitszeit 1) und Ruhepausen.1) Etwas anderes gibt es nicht.2) § 2 ArbZG (1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; § 5 ArbZG (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 4628

Muss das Kontrollgerät genutzt werden, wenn wir auf Montage vom Hotel zum Einsatzort fahren und nach 8-10-stündiger Arbeitszeit wieder zum Hotel fahren müssen?

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien hinsichtlich der Fahrzeugkombination sowie des Einsatzzweckes des Gespannes und unter der Annahme, dass sich die Montage-/Baustelle außerhalb des 100 km Radius' um den Standort des Betriebes befindet, ist das Fahrpersonalrecht, hier insbesondere die Verordnung (EG) 561/2006, vollumfänglich anzuwenden.Eine Inanspruchnahme der Ausnahme gemäß Art. 3 l ...

Stand: 06.04.2020

Dialog: 24336

Wenn wir mit Zweimannbesetzung einen 40-Tonner in Deutschland bewegen und der zweite Fahrer fällt gesundheitsbedingt nach 2 oder 3 Stunden aus, darf dann ein Ersatzfahrer die Zweimannbesetzung fortsetzen?

gilt die für den Mehrfahrerbetrieb in Artikel 8 Absatz 5 in der VO (EG) Nr. 561/2006 genannte Regelung, dass abweichend von Artikel 8 Absatz 2 in der VO (EG) Nr. 561/2006 ein im Mehrfahrerbetrieb eingesetzter Fahrer nicht innerhalb von 24 Stunden, sondern von 30 Stunden nach dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen haben muss ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43058