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Wird bei einer "Leerfahrt" eine Fahrerkarte benötigt?

Grundsätzlich ist die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten (und damit verbunden die Benutzung des eingebauten Fahrtenschreibers) bei Nutzung eines Fahrzeuges, welches in den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung (FPersV) fällt, verpflichtend. Der Geltungsbereich umfasst im Wortlaut die "Beförderung im Straßenverkehr", welche weiterhin definiert ...

Stand: 25.11.2018

Dialog: 42521

Muss ich bei der Hausmüllabholung mit LKW über 7,5 t meine Fahrerkarte stecken?

Nein ! Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) enthält entsprechende Ausnahmeregelungen.In § 18 "Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014" heißt es u. a.:"(1) Nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 werden im Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes folgende Fahrzeugkategorien ...

Stand: 22.05.2025

Dialog: 18203

Wann muss bei einer Überführungsfahrt eines neuen Kraftomnibusses die Fahrerkarte gesteckt werden?

mit der Absicht der Gewinnerzielung anzusehen. Diese Fahrten fallen somit ebenfalls unter den Geltungsbereich der EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr. ...

Stand: 07.05.2019

Dialog: 23795

Bekommt ein Arbeitnehmer aus einem EU-Mitgliedstaat mit Arbeitsvertrag aber ohne Führerschein eine Fahrerkarte zum Rangieren von LKW auf einem eingefriedeten Betriebsgelände mit Zugangskontrolle?

Grundsätzlich gilt für den Erwerb der Fahrerkarte folgendes: Der Erwerb der Fahrerkarte ist nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz einer Führerscheinkarte oder einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates ist.In Bezug auf den Geltungsbereich der Lenk- und Ruhezeiten auf Betriebs- bzw. Werkgeländen ist folgendes zu beachten: Die Sozialvorschriften ...

Stand: 08.07.2019

Dialog: 42771

Darf ich einen 7,5 to Lkw, der mit digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet ist, im Fernverkehr beruflich ohne Fahrerkarte fahren?

der Arbeitszeitnachweise) der vorangegangenen 28 Kalendertage. Kann er dieser Pflicht nicht nachkommen, weil er in der genannten Zeit krank war, weil er nicht gefahren ist oder weil er mit einem Fahrzeug gefahren ist, dass nicht vom Geltungsbereich der EG-Verordnung oder der Fahrpersonalverordnung erfasst wird, so hat er eine Bestätigung des Arbeitgebers mitzuführen und nach Aufforderung vorzulegen. Eine Nachweispflicht ...

Stand: 04.12.2017

Dialog: 6735