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Benötigen Fahrer von Abschleppwagen eigene Fahrerkarten?

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t werden von den VO (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85 erfasst.Gem. Artikel 3 Buchstabe f VO (EG) Nr. 561/2006  sind "besondere Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden" von der Verordnung befreit. Es handelt sich um Abschleppwagen, Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge mit entspr ...

Stand: 29.12.2020

Dialog: 4030

Wenn ich als Fahrer (Personenverkehr) Linie fahre und am nächsten Tag oder Tage später Reiseverkehr fahren würde. Wie müsst ich es mit dem Nachtrag beim Kontrollgerät machen?

unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 561/2006 fällt und mit analogem Fahrtenschreiber ausgestattet ist, sind die Schaublätter gemäß den einschlägigen Vorschriften zu führen und entsprechend den o.g. Fristen mitzuführen. Wird am Folgetag / an den folgenden Tagen auf ein Fahrzeug mit digitalen Fahrtenschreiber gewechselt, so ist grundsätzlich für die Zeiten, für welche ein anderer Nachweis (z. B. technische ...

Stand: 14.07.2018

Dialog: 42356

Welche Karte (Fahrerkarte, Unternehmenskarte) benötigen wir, wenn wir mit einem 7,49 to Lkw mit Anhänger die Baustellen innerhalb eines Radius' von 100 km bedienen?

seines Berufes benötigt werden und3) das Lenken des Fahrzeuges nicht die Haupttätigkeit des Fahrer darstellt.Wird eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt, so findet das Fahrpersonalrecht vollumfänglich Anwendung. Eine umfassende Darstellung, welche Regelungen in solchen Fällen durch den Fahrer sowie durch das Unternehmen zu berücksichtigen sind, finden sich en détail in einer Broschüre der IHK ...

Stand: 19.09.2021

Dialog: 42453

Kann bei Auslieferungsfahrten von Essen aus Großküchen auf das Führen der Tageskontrollblätter verzichtet werden, weil die Ausnahmen der Fahrpersonalverordnung greifen?

Bezugnehmend auf Ihre Anfrage ist festzustellen, dass die in Ihrem Beispiel aufgeführten Fahrer nicht vom Anwendungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und damit nicht von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen sind. Ein wesentliches – von Ihnen bereits angesprochenes – Kriterium für die Inanspruchnahme der Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 3a FPersV ist, dass die Fahrtätigkeit ni ...

Stand: 18.02.2018

Dialog: 25960