Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Müssen in den selbstfahrenden Arbeitsbühnen ab 7,5 t unsere Fahrer die Fahrerkarten in das Kontrollgerät stecken?

bleiben hiervon unberührt.Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten und innerhalb von vier Kalendermonaten nicht mehr als 48 Stunden betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 60 Stunden nicht überschreiten.Die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit ist die Summe aus Lenkzeiten und sonstigen Tätigkeiten, wie z. B. das Aufstellen oder die Bedienung der Arbeitsbühne ...

Stand: 26.03.2016

Dialog: 20733

Ist es möglich, anstatt einer Bescheinigung für berücksichtigungfreie Tage einen Nachtrag im digitalen Kontrollgerät einzugeben?

Urlaub und Wochenruhezeit können unter dem Symbol „Tagesruhezeit“ nachgetragen werden, da der Fahrer wie bei einer Tagesruhezeit frei über seine Zeit verfügen kann. Bei Krankheit ist davon auszugehen, dass es sich um sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung handelt, die in der Regel die Voraussetzungen der Ruhezeit erfüllen (Anzinger, Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht). Soweit die Zeiten (Nachtrag ...

Stand: 26.07.2014

Dialog: 21660

Können wir beim Transport von Befahranlagen für die Instandhaltung von Windkraftanlagen nach § 18 Abs. 8 FPersV von der Fahrtenschreiberpflicht ausgenommen werden?

Im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr spielt die Länge der Einsätze keine Rolle. Es macht also keinen Unterschied aus, ob ich einmal im Jahr für 10 Minuten das entsprechende Gespann einsetze oder ob dieses täglich eingesetzt wird.Der Transport der Anlage, welche dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, ist nachweispflichtig. Hier handelt es sich um eine reine Auslieferungsfahrt. Von d ...

Stand: 30.10.2023

Dialog: 43842

Darf ich bei Ankunft auf der Baustelle und anschließender Fahrtätigkeit nur auf der Baustelle die Fahrerkarte rausnehmen und das Kontrollgerät auf "Out of Scope" stellen?

In beiden Fällen dürfen Sie das Fahrzeug nicht ohne Fahrerkarte fahren!Begründung:"Beförderung im Straßenverkehr"Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. (Art. 4 Buchstabe a)Der Fahrer ist darüber hinaus verpflichtet ab dem Zeitpunkt, an dem er das Fah ...

Stand: 27.05.2022

Dialog: 19076