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Ist es trotz der elektronischen betrieblichen Arbeitszeiterfassung nötig, alle Nicht-Lenkzeiten im digitalen Fahrtenschreiber und damit auf der Fahrerkarte mühsam nachzuerfassen?

Fahrtenschreiber oder einen Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV). Es ist zu beachten, dass vorrangig durch den Fahrer manuelle Nachträge bei Verwendung eines digitalen Fahrtenschreibers vor Fahrtantritt mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Fahrtenschreibers auf der Fahrerkarte vorzunehmen sind.Ist ein vollständiger manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte ...

Stand: 16.05.2018

Dialog: 42296

Muss das Kontrollgerät für Transportfahrten mit Veranstaltungstechnik genutzt werden?

Generell unterliegen reine Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zgG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Bis einschliesslich 3,5 t zgG würde auch ein handschriftlicher Nachweis reichen sofern ein Kontrollgerät nicht verbaut ist. Über 3,5 t zgG ist der Einbau und die Nutzung eines Kontrollgerätes verpflichtend. Darüberhinaus ist eine eigene Unternehmens- und Fahrerkarte erforderl ...

Stand: 25.02.2011

Dialog: 13116

Muss für Urlaub und Krankheit immer eine EU-Bescheinigung ausgestellt werden oder können diese Zeiten auch manuell nachgetragen werden?

. Zu beachten ist, dass bei digitalen Kontrollgeräten bestimmter Hersteller ein manueller Nachtrag nicht möglich ist bzw. keine Speicherung dieses Nachtrags erfolgt. Es wird daher empfohlen sicherzustellen, dass Nachtragungen tatsächlich auf der Fahrerkarte erfasst und bei Kontrollen ein Download der nachgetragenen Daten möglich ist." (BAG - Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Nr. 8.5). ...

Stand: 06.03.2019

Dialog: 14679

Darf ich bei Ankunft auf der Baustelle und anschließender Fahrtätigkeit nur auf der Baustelle die Fahrerkarte rausnehmen und das Kontrollgerät auf "Out of Scope" stellen?

In beiden Fällen dürfen Sie das Fahrzeug nicht ohne Fahrerkarte fahren!Begründung:"Beförderung im Straßenverkehr"Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. (Art. 4 Buchstabe a)Der Fahrer ist darüber hinaus verpflichtet ab dem Zeitpunkt, an dem er das Fah ...

Stand: 27.05.2022

Dialog: 19076