Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Muss für Urlaub und Krankheit immer eine EU-Bescheinigung ausgestellt werden oder können diese Zeiten auch manuell nachgetragen werden?

Das Fahrpersonal ist verpflichtet, ausgehend vom Kontrolltag rückwirkend für einen Zeitraum von 28 Kalendertagen eine lückenlose Aufzeichnung vorzulegen.Als Aufzeichnungen gelten: - Schaublätter- Eintragungen auf der Fahrerkarte (manuelle Nachträge)- Tageskontrollblätter- Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät Wenn Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine Auf ...

Stand: 06.03.2019

Dialog: 14679

Ist es zulässig, auf geschlossenen Betriebsgeländen mit Pförtner die Funktion "Out of Scope" zu nutzen?

Wenn ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenverkehr auf ein abgeschlossenes Betriebsgelände (Pförtner , Schranke, Rolltor ) fährt und es später auch wieder verlässt, darf diese Buchung nicht genutzt werden (siehe Art. 4 a VO (EG ) 561/2006). Darf der Fahrer auf einem Betriebsgelände selbst nicht tätig werden, ist die Fahrerkarte zu entnehmen "out" zu buchen, aber vor Verlassen des Geländes die K ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24454

Muss ein Kontrollgerät für den Materialtransport zur Baustelle verwendet werden? Wenn ja, braucht dann jeder Fahrer eine eigene Fahrerkarte?

Grundsätzlich fallen Fahrten zum Gütertransport, bei denen die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs alleine oder mit Anhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt unter die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung-FPersV. Bei mehr als 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse ist die VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung anzuwenden, https://www.bag.bund.de.Kon ...

Stand: 06.01.2010

Dialog: 9492

Ist es möglich, anstatt einer Bescheinigung für berücksichtigungfreie Tage einen Nachtrag im digitalen Kontrollgerät einzugeben?

Urlaub und Wochenruhezeit können unter dem Symbol „Tagesruhezeit“ nachgetragen werden, da der Fahrer wie bei einer Tagesruhezeit frei über seine Zeit verfügen kann. Bei Krankheit ist davon auszugehen, dass es sich um sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung handelt, die in der Regel die Voraussetzungen der Ruhezeit erfüllen (Anzinger, Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht). Soweit die Zeiten (Nachtrag od ...

Stand: 26.07.2014

Dialog: 21660