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Rechercheergebnisse

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Darf ein Mitarbeiter nach einer 12-Tage-Schicht zu je 8 Stunden nach der letzten Nachtschicht morgens um 6.00 Uhr noch 2 Stunden mit dem Auto nach Hause fahren?

Ja.Zwar besteht für die Fahrtstrecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnung grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), gleichwohl werden Fahrtzeiten zwischen Wohnung und Betrieb arbeitsschutzrechtlich dem privaten Bereich der Beschäftigten zugeordnet, so dass es dem Arbeitnehmer freigestellt ist, welche Entfernung er zwischen Wohnung ...

Stand: 25.02.2025

Dialog: 12406

Ist ein IT-/Telekomunikationsunternehmen ein Verkehrsbetrieb im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

) festgestellt, dass private Anbieter nicht anders zu behandeln sind als die Deutsche Bundespost, zumal deren Monopolstellung aufgegeben wurde Über Telefon angebotene Nachrichten sind dem Verkehrsgewerbe (damals noch nach der Vorschrift des § 105 i GewO) zuzuordnen. Zum Verkehrsgewerbe rechnet man auch das Befördern von Nachrichten.Ein Telekommunikationsunternehmen ist also dem Verkehrsgewerbe zuzurechnen ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 19289

Zählt die Dauer einer Betriebsversammlung sowie die zugehörige Wegezeit als Arbeitszeit?

wie bei jeder Aneinanderreihung von Arbeitstätigkeiten an unterschiedlichen Orten der Beschäftigten eines Unternehmens, z. B. bei Außendiensttätigkeiten. Zur Anrechnung der Wegezeiten ist dementsprechend anzumerken, dass sich diese dann dem privaten Bereich zuordnen lassen, wenn der Arbeitstag mit der Betriebsversammlung beginnt oder endet. Die Zuordnung ist dann jedoch wie bei Beschäftigten im Außendienst soweit als Freizeit ...

Stand: 22.05.2024

Dialog: 1867

Wie lange kann sich ein Arbeitgeber ununterbrochen auf eine betriebliche Notsituation berufen, um das Arbeitszeitgesetz zu umgehen?

§ 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lässt grundsätzlich Abweichungen von allen Grundnormen des ArbZG in außergewöhnlichen Fällen und Notfällen zu. Gemeint sind nach dem Gesetzestext jedoch nur Fälle, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise zu beseitigen sind.Grundsätzlich darf es sich im Hinblick auf die Anwendbarkeit des § 14 ArbZG nic ...

Stand: 26.02.2019

Dialog: 2130