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Konsequenzen oder Nachteile für den Arbeitnehmer bei regelmäßiger Überschreitung der zulässigen Arbeitszeiten

Regressansprüche des Unfallversicherungsträgers gegenüber dem Unternehmer / Versicherten bei "groben"/vorsätzlichen Verstößen gegen Arbeitszeitbestimmungen und dadurch verursachte Unfälle, sollte eine entsprechende Frage direkt an den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) gerichtet werden.Hinweis:Werden Arbeitszeiten unzulässigerweise überschritten oder entgegen § 16 Abs. 2 ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 1981

Können bei nachlassender Konzentration infolge von Überstunden Haftungsfragen eine Rolle spielen?

Prinzipiell ist jede berufliche Tätigkeit eines/einer abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme von Beamtinnen und Beamten) gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für die geschilderte Situation. Das bedeutet: bei Unfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden (z.B. Behandlungskosten) anstelle des Arbeitgebers ein. Diese kann bei (groben) Verstößen gegen ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 1020

Wer ist für die Erteilung von Bewilligungen nach dem Arbeitszeitgesetz bei Unternehmen mit Niederlassungen in verschiedenen Bundesländern zuständig?

befindet, in der Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden sollen. 2.1 Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Eine Geschäftseinrichtung oder Anlage liegt vor, wenn es sich um bauliche oder sonstige Zusammenfassungen von Gegenständen und unternehmerisch nutzbaren Sachmitteln handelt. Es reicht ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 13211

Wie lange kann sich ein Arbeitgeber ununterbrochen auf eine betriebliche Notsituation berufen, um das Arbeitszeitgesetz zu umgehen?

§ 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lässt grundsätzlich Abweichungen von allen Grundnormen des ArbZG in außergewöhnlichen Fällen und Notfällen zu. Gemeint sind nach dem Gesetzestext jedoch nur Fälle, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise zu beseitigen sind.Grundsätzlich darf es sich im Hinblick auf die Anwendbarkeit des § 14 ArbZG nic ...

Stand: 26.02.2019

Dialog: 2130