Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Darf ein Arbeitnehmer einer Fremdfirma als Pförtner 26 Nachtdienste á 8 Stunden hintereinander ableisten?

, folgt zunächst eine Spät- und erst danach eine Nachtschicht). Arbeitswissenschaftlich empfohlen werden darüber hinausausreichende Ruhezeiten zwischen zwei Schichten und regelmäßig freie Wochenenden in kontinuierlichen Schichtsystemen,Wochenendfreizeiten, die mindestens zwei Tage und davon einen Samstag oder Sonntag umfassen,Ausgleich der Mehrbelastung durch zusätzliche Freizeit,.Anpassung ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 1691

Dürfen Arbeitnehmer freiwillig dauerhaft Nachtarbeit leisten? Die schriftliche Zustimmung der Arbeitnehmer liegt vor.

kann sich insbesondere ergeben durch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken." Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG - definiert in § 2 Abs. 3 die Nachtzeit als die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr. Ab einer Dauer von mehr als 2 Stunden in der Nachtzeit wird gemäß § 2 Abs. 4 ArbZG die Tätigkeit in der Nachtzeit als Nachtarbeit gewertet.Für Nacht ...

Stand: 13.12.2022

Dialog: 42586

Kann sich nach 18 Monaten Dauernachtschicht der Tag-Nacht-Rhythmus so verschieben, dass eine Rückkehr in die Tagschicht nicht mehr möglich ist?

in der Dauernachtschicht am häufigsten beklagt werden. Die Beschwerden der Mitarbeiterin könnten also Folge der Dauernachtschicht oder der viele Jahre andauernden Tätigkeit in Wechselschicht sein. Ein Wechsel in kontinuierliche Tagesschicht kann nach einer längeren Adaptationsphase demzufolge eher von Vorteil für die Mitarbeiterin sein. Bei der Auswahl der für die Mitarbeiterin geeigneten Schicht sollten Erkrankungen ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 1832

Ist die Zeit von 05:30 bis 06:00 Uhr Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 15176