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Darf ein Arbeitnehmer einer Fremdfirma als Pförtner 26 Nachtdienste á 8 Stunden hintereinander ableisten?

Grundsätzlich sind die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten unabhängig davon, ob der Pfortendienst von eigenen Arbeitnehmern oder von einem Arbeitnehmer einer Fremdfirma erbracht wird. Es ist ebenfalls unerheblich, ob die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Anwendung finden oder nicht. Lediglich durch abweichende tarifliche Regelungen im Sinne der §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 1691

Dürfen Arbeitnehmer freiwillig dauerhaft Nachtarbeit leisten? Die schriftliche Zustimmung der Arbeitnehmer liegt vor.

kann sich insbesondere ergeben durch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken." Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG - definiert in § 2 Abs. 3 die Nachtzeit als die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr. Ab einer Dauer von mehr als 2 Stunden in der Nachtzeit wird gemäß § 2 Abs. 4 ArbZG die Tätigkeit in der Nachtzeit als Nachtarbeit gewertet.Für Nacht ...

Stand: 13.12.2022

Dialog: 42586

Kann sich nach 18 Monaten Dauernachtschicht der Tag-Nacht-Rhythmus so verschieben, dass eine Rückkehr in die Tagschicht nicht mehr möglich ist?

in der Dauernachtschicht am häufigsten beklagt werden. Die Beschwerden der Mitarbeiterin könnten also Folge der Dauernachtschicht oder der viele Jahre andauernden Tätigkeit in Wechselschicht sein. Ein Wechsel in kontinuierliche Tagesschicht kann nach einer längeren Adaptationsphase demzufolge eher von Vorteil für die Mitarbeiterin sein. Bei der Auswahl der für die Mitarbeiterin geeigneten Schicht sollten Erkrankungen ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 1832

Ist die Zeit von 05:30 bis 06:00 Uhr Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 15176