Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Ist eine Nachtschicht von Sonntag 21:30 Uhr bis Montag 5:30 Uhr als Sonntagsarbeit zu bewerten?

Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 9 ff des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen. Gemäß § 9 Abs.2 ArbZG kann in mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.Auf Ihren Fall ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 29292

Ist es mit dem grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit vereinbar, an Feiertagen morgens von 3 bis 9 Uhr die ankommende Fahrzeuge zu entladen?

§ 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Absatz 2:  "In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht." Bedingungen: es ist ein mehrschichtiger Betrieb und es folgt eine 24-stündige Betriebsruhe! Zur Frage ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 26625

Darf ein Einzelhandelsunternehmen mit eigenen Fuhrpark sonn- und feiertags die Verkaufsstellen mit Obst beliefern?

Nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Beschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.In Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn und Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Std. der Betrieb ruht.Nach § 10 Abs. 1 ArbZG dürfen ...

Stand: 02.01.2019

Dialog: 27521

Kann durch einen Feiertag der uns im Einzelhandel innerhalb einer 6-Tage-Woche zustehende freie Tag halbiert werden?

Nach § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeit im Sinne des ArbZG § 2 ist die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach ...

Stand: 11.04.2023

Dialog: 4846