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Existieren für Mitarbeiter der Instandhaltung besondere Außnahmetatbestände/Ausnahmeregelungen zur Sonntagsarbeit?

des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen"Bei der Instandhaltung dürfen also unter bestimmten Umständen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Zuerst ist aber zu beachten, dass nur Arbeiten durchgeführt werden dürfen, dienicht verschoben werden können. Das ist z.B. in Betrieben der Fall, deren Arbeitszeit ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 4034

Darf die Vorschrift zur Ausnahmegenehmigung von 5 Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 13(3) 2b ArbZG auf einzelne Abteilungen eines Betriebes mit mehr als 1000 Beschäftigten angewandt werden?

Die Regelungen des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten für den ganzen Betrieb. I. d. R. werden die einzelnen Abteilungen dem Gesamtbetrieb zugerechnet. Für EDV und Instandhaltung gibt es Sonderregelungen (§10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG). Auch die Verwaltung muss zuerst die werktägliche Arbeitszeit ausschöpfen, bevor überhaupt Sonntagsarbeit bewilligt wird.Eine interne Regelung lässt ...

Stand: 26.06.2021

Dialog: 43551

Fallen Tätigkeiten zu Reinigungs-, Instandhaltung- oder Ausbildungszwecken durch Angehörige der Werkfeuerwehr unter das Sonntagsarbeitsverbot?

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - dürfen Arbeitnehmer/innen in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (vgl. Abs. 1). Es sind nur rettungs- und feuerwehrtypische Arbeiten/Einsätze zulässig.Auch Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind an Sonn- und Feiertagen nur zulässig, sofern sie ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 24431

Sind Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten durch zwei Techniker einer holländischen Wartungsfirma und einen deutschen Firmenvertreter am 1. Mai zulässig?

werden. Zuerst ist aber zu beachten, dass nur Arbeiten durchgeführt werden dürfen, die nicht verschoben werden können. Das ist z. B. in Betrieben der Fall, deren Arbeitszeit alle Werktage umfasst. Ist dagegen der Samstag nicht als regulärer Arbeitstag vorgesehen, muss dieser Tag zuerst zur Reparatur und Instandhaltung genutzt werden.Mindestens 15 Sonn- und Feiertage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben ...

Stand: 11.03.2025

Dialog: 44084

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