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Wer muss die Konsequenzen tragen, wenn in einem Krankenhaus die Krankenschwestern gezwungenermaßen in Eigenregie eine Doppelschicht leisten müssen?

Dienst nicht antreten können, kann es sich um einen "außergewöhnlichen Fall" im Sinne von § 14 ArbZG handeln. In diesem Fall darf u. a. von den Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten abgewichen werden, wennder Fall unanhängig vom Willen der Betroffenen eintritt (also nicht geplant wurde) unddie Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind.Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 12656

Ist es im Dreischichtbetrieb zulässig, dass je nach persönlichen Vorlieben der Mitarbeiter ein Teil die Nachtschicht von Samstag auf Sonntag und ein Teil von Sonntag auf Montag arbeitet?

zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft wird ebenfalls bestätigt, dass in dieser Zeit jedwede Beschäftigung im Betrieb verboten ist.  Mit dieser Regelung des § 9 Absatz 2 des ArbZG soll zum einen auf die Bedürfnisse des Betriebes eingegangen werden und zum anderen gleichzeitig der Wert der Sonntagsruhe unterstrichen und gewährleistet werden. ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 9447

Ist eine Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz für einen Kampagnebetrieb möglich, bei dem 14 Tage hintereinander in Früh-, Spät- und Nachtschicht gearbeitet werden soll?

zu anderen Zeiten ausgeglichen wird.Eine Bewilligung setzt in der Regel einen entsprechenden Antrag des jeweiligen Arbeitgebers an die Aufsichtsbehörde voraus.Eine Grenze, bis zu der die tägliche Arbeitszeit verlängert werden kann, schreibt das ArbZG nicht vor. Laut Kommentar zum ArbZG Anzinger/Koberski sollen Arbeitszeiten über 12 Stunden an einem Tag nicht bewilligt werden.Die Ausgleichregelung des § 11 ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 12452

Darf ein Arbeitsplatz nach Ende der regulären Arbeitszeit verlassen werden, wenn die Ablösung ausfällt?

Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, möglich (§ 14 Arbeitszeitgesetz). Den Ausfall des ablösenden Dienstes durch Krankheit kann man nicht als außergewöhnlichen Fall im Sinne des § 14 Arbeitszeitgesetz bezeichnen. Daher muss der Arbeitgeber bei seiner Dienstplanung den Ausfall des ablösenden Dienstes, berücksichtigen ...

Stand: 11.01.2023

Dialog: 5109