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Wie kann ein bestehendes Schichtsystem flexibel gemacht werden, um zum Beispiel eine verbesserte Anpassung an Auftragsschwankungen zu erreichen?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht vor, dass die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von sechs Monaten (im Falle von Nachtarbeit innerhalb eines Monats) diese Mehrarbeitszeit ausgeglichen wird. Ein Betrieb könnte je nach Auftragslage unterschiedliche, fest vereinbarte Arbeitszeitsysteme fahren, die diese Möglichkeit nutzen.So könnte ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 7383

Sind bei einem hauseigenen Werkschutz am Wochenende 12-Stunden-Schichten erlaubt? Hat hier der Betriebsrat ein Mitspracherecht?

Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die Arbeitszeit auf grundsätzlich 8 Stunden werktäglich, bei entsprechendem Ausgleich sind Arbeitszeiten bis zu 10 Stunden möglich (§ 3 ArbZG).Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht aber eine Verlängerung der Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus,  wenn- in die Arbeitszeit ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 13192

Ist bei einer Umstellung von Zwei- auf Dreischichtbetrieb eine Anzeige an das zuständige Amt für Arbeitsschutz erforderlich?

Änderungen in der Schichtplangestaltung im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes sind weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig.  ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 3293

Darf ein Arbeitsplatz nach Ende der regulären Arbeitszeit verlassen werden, wenn die Ablösung ausfällt?

werden.D.h., grundsätzlich ist aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht eine Verlängerung der Arbeitszeit möglich, wenn die v.g. durchschnittlichen Arbeitszeiten eingehalten werden. Abweichende Regelungen sind unter § 7 Arbeitszeitgesetz genannt (Arbeitsbereitschaft und Vorliegen eines Tarifvertrages).Eine Verlängerung über 10 Stunden hinaus ist bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen ...

Stand: 11.01.2023

Dialog: 5109

Wer muss die Konsequenzen tragen, wenn in einem Krankenhaus die Krankenschwestern gezwungenermaßen in Eigenregie eine Doppelschicht leisten müssen?

nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Bei Bereitschaftsdiensten ist eine Verlängerung der Arbeitszeit über 8 bzw. 10 Stunden hinaus dann zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 7 ArbZG vorliegen und in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung entsprechende Regelungen für Bereitschaftsdienste getroffen sind. Wenn Mitarbeiter erkranken und deshalb ihren ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 12656