Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Frage zur Auslegung des § 4 Arbeitszeitgesetz

Im Arbeitszeitgesetz – ArbZG sind zu Ruhepausen (§ 4 ArbZG) folgende Regelungen getroffen:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 5639

Sind Ausnahmen von den gesetzlichen Mindestpausen zulässig?

in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,... abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen§ 7 Abs. 2 Ziffer 3 ArbZG  Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags ...

Stand: 16.01.2024

Dialog: 5609

Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass wir zur Pause den Bäckereiladen verlassen bzw. uns für die Pause umziehen?

sich im § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG:"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden ...

Stand: 10.01.2024

Dialog: 23947

Darf der Arbeitgeber bei Arbeitszeiten über neun Stunden eine zusätzliche Pause abziehen?

und Ruhepausen maßgebliche Arbeitszeitgesetz - ArbZG den Arbeitgeber mit § 4 ArbZG, die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen- von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und- 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamtzu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 12913