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Ergebnisse 21 bis 24 von 24 Treffern

Wie werden Einsätze während der Rufbereitschaft bei der Regelarbeitzeit und den Ruhezeiten berücksichtigt?

Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rufbereitschaft richtet sich nach dem jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag.In Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (z.B. TVöD, TV-L, TV-Ärzte/VKA, TV-Ärzte/TdL) sowie den kirchenrechtlichen Arbeitsvertragsrichtlinien ist regelmäßig eine Verpflichtung des Beschäftigten zur Rufbereitschaft enthalten (für Teilzeitbeschäftigte u.U. unter dem Vorbehalt entsp ...

Stand: 23.11.2024

Dialog: 44043

Wie viele Dienste darf ich in Zeiten von Personalnot in einer stationären Wohngruppe der Kinder- und Jugendhilfe maximal hintereinander arbeiten? Bezieht sich die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf die Werkwoche?

kann, abweichend von § 3 ArbZG, ein anderer Ausgleichszeitraum festgelegt werden (gemäß § 7 Abs. 8 ArbZG max. zwölf Kalendermonate).Ob der Tarifvertrag für Sie einschlägig ist und welche Abweichungen vom ArbZG dort geregelt sind, muss eingehend geprüft werden, da davon eine konkrete Auslegung abhängig ist.Das ArbZG enthält keine Festlegungen, wie viele Dienste nacheinander zulässig sind. Maßgebend ...

Stand: 24.04.2019

Dialog: 42686

Darf der Arbeitgeber die Verantwortung zur Einhaltung der Arbeitszeiten einseitig dem Arbeitnehmer aufgeben?

, sofern er bzw. die von ihm bestellt verantwortliche Person durch stichprobenartige Kontrollen die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellt.Die Androhung von Abmahnungen und anderer Konsequenzen ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit. Eine Bewertung der Zulässigkeit von arbeitsrechtlichen Maßnahmen muss den Einzelfall betrachten. Zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen können wir keine Beratung anbieten ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 12979

Wie ist bei Mehrfachbeschäftigungen die Sollarbeitszeit zu berechnen?

Ihre Auslegung ist dahingehend richtig, dass die Arbeitszeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen ist. Die Arbeitszeit ist hier jeweils die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.§ 3 ArbZG stellt auf die werktägliche Arbeitszeit ab. Der Werktag beginnt z. B. nicht am Montag um 0:00 Uhr wie der Kalendertag, sondern indivi ...

Stand: 22.03.2023

Dialog: 43543

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