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Liegt ein außergewöhnlicher Fall gemäß Arbeitszeitgesetz vor, wenn bei einem Außendienst-Monteur eines mittelständischen Betriebs die Montage vor Ort beim Kunden unvorhergesehen länger dauert?

Regelmäßigkeit oder in gewissen Abständen auf, können sie nicht als außergewöhnlich und unvermeidbar angesehen werden.Ob die verlängerte Montagedauer als außergewöhnlicher Fall zu bewerten ist, kann nur im Einzelfall unter Beachtung der v.g. Maßstäbe beurteilt werden. Hierbei ist insbesondere der Aspekt relevant, ob bei einer gewissenhaften Montageplanung nicht gewisse Unwägbarkeiten ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 12330

Fällt ein regelmäßiges Überschreiten der Höchstarbeitszeit durch Pannen u.ä. unter den Ausnahmetatbestand des Arbeitszeitgesetzes?

. hinaus gearbeitet werden.Treten jedoch die Umstände, die eine Abweichung von der zulässigen Arbeitszeit erfordern, mit einer gewissen Regelmäßigkeit oder in gewissen Abständen auf, können sie nicht als außergewöhnlich und unvermeidbar angesehen werden. Die Tourenplanung Ihres Unternehmens ist offensichtlich fehlerhaft. Hier liegt eine fehlerhafte Disposition und damit ein Organisationsmangel ...

Stand: 07.06.2023

Dialog: 1622

Wie werden Einsätze während der Rufbereitschaft bei der Regelarbeitzeit und den Ruhezeiten berücksichtigt?

Stunden „Luft“ für eventuelle Einsätze in der Rufbereitschaft. Deshalb kann es sich empfehlen, vor Beginn der Rufbereitschaft nur einen verkürzten Arbeitstag vorzusehen, damit noch genug Abstand zur 10-Stunden-Grenze bleibt oder die tagesübliche Arbeitszeit „nach hinten“ zu schieben, damit potenzielle Einsätze noch in die „normale“ Arbeitszeit fallen.Sofern zu Beginn eines Einsatzes bereits ...

Stand: 23.11.2024

Dialog: 44043

Kann bei der Störungsbeseitung durch einen Dienstleister die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden überschritten werden? Kann der Dienstleister die Ausnahmen nach § 14 Arbeitszeitgesetz in Anspruch nehmen?

Für ein Dienstleistungsunternehmen, welches spezialisiert ist für die Behebung von Störungen etc., sind der Hauptzweck und die Eigenart der unternehmerischen Tätigkeit, Notfälle oder außergewöhnliche Fälle (Störungen) beim Kunden zu beheben.In Bezug auf die Kunden mag ggf. eine Notsituation oder ein außergewöhnlicher Fall vorliegen, für den Dienstleister sind diese Situationen integraler Bestandte ...

Stand: 08.03.2023

Dialog: 43786