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Ist aufgrund des § 7 Abs. 9 ArbZG eine Ausdehnung der Arbeitszeit auf 12 und mehr Stunden grundsätzlich möglich?

dann, wenn auf Grund einer anderen unter § 7 genannten Möglichkeit die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert wird.In der Kommentierung zum Arbeitszeitgesetz wird dazu erläutert, dass dieses z.B. im Bereich des Bewachungsgewerbes mit erheblichem Umfang an Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdiensten in Betracht kommen kann. Die elf-stündige Ruhezeit ist dann stets ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 15574

Dürfen in einem Rettungsdienst Bereitschaftsschichten bis zu 20 Stunden durchgeführt werden, während derer sich die Beschäftigten in der Dienststelle aufhalten müssen?

Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind in vollem Umfang Arbeitszeit. Ohne eine abweichende tarifliche Regelung (§§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz - ArbZG) dürfen die Grenzen des § 3 ArbZG nicht überschritten werden.Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ist nur durch einen Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages mit entsprechender Öffnungsklausel in einer Betriebs ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 19832

Wie sind Patiententransporte im Rahmen von Auslandsrückholdiensten arbeitszeitrechtlich zu bewerten?

der Arbeitsbereitschaft sind z. B. die in der Fragestellung angesprochenen Wartezeiten bei Kliniken. Bereitschaftsdienst in Form persönlicher Anwesenheit ist ebenfalls in vollem Umfang Arbeitszeit. In einer am 5. Oktober 2004 veröffentlichten Entscheidung hat dies der Europäische Gerichtshof (EuGH) speziell für Rettungsassistenten unter Hinweis auf seine Vorentscheidung (Urteil vom 9. September 2003, C 151/02) nochmals ...

Stand: 20.06.2012

Dialog: 10636

Wie viele Dienste darf ich in Zeiten von Personalnot in einer stationären Wohngruppe der Kinder- und Jugendhilfe maximal hintereinander arbeiten? Bezieht sich die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf die Werkwoche?

- und Feiertagen, wie in Ihrem Fall, gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG zulässig ist.Gemäß § 7 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs oder Dienstvereinbarung zugelassen werden, dass die Arbeitszeit – sofern in einem erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt – bis auf 24 Stunden (einschließlich der Ruhepausen) verlängert wird. Darüber hinaus ...

Stand: 24.04.2025

Dialog: 42686