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Liegt ein außergewöhnlicher Fall gemäß Arbeitszeitgesetz vor, wenn bei einem Außendienst-Monteur eines mittelständischen Betriebs die Montage vor Ort beim Kunden unvorhergesehen länger dauert?

Ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist ein besonderes, nicht vorhersehbares Ereignis, welches unabhängig vom Willen des Betroffenen eingetreten ist und dessen Folgen nicht auf andere Weise als durch Abweichung von den regulären Arbeitszeitvorschriften zu beseitigen ist.Treten jedoch die Umstände, die eine Abweichung erfordern, mit einer gewissen Regelmäßi ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 12330

Kann bei der Störungsbeseitung durch einen Dienstleister die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden überschritten werden? Kann der Dienstleister die Ausnahmen nach § 14 Arbeitszeitgesetz in Anspruch nehmen?

Für ein Dienstleistungsunternehmen, welches spezialisiert ist für die Behebung von Störungen etc., sind der Hauptzweck und die Eigenart der unternehmerischen Tätigkeit, Notfälle oder außergewöhnliche Fälle (Störungen) beim Kunden zu beheben.In Bezug auf die Kunden mag ggf. eine Notsituation oder ein außergewöhnlicher Fall vorliegen, für den Dienstleister sind diese Situationen integraler Bestandte ...

Stand: 08.03.2023

Dialog: 43786

Ab wann darf nach einem mehrstündigen Flug ins Ausland von mir verlangt werden zu arbeiten?

, oder bei Abgrenzungsschwierigkeiten im Einzelfall, sollte jedoch Kontakt mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde oder ggf. der Gewerkschaft aufgenommen werden.Bezüglich der speziellen Anforderungen in anderen Staaten haben Sie auch die Möglichkeit, sich an die IHK zu wenden, welche in der Regel auf Handelstätigkeit im/mit dem Ausland spezialisierte Beratung anbietet (siehe z.B. http://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 16107

Ist man während der Tätigkeit als Betriebsrat auch an die gesetzlich vorgeschriebene maximale Arbeitszeit von 10 Stunden gebunden?

der Grenzen des ArbZG’es erfolgen) keine zusätzliche Bezahlung geltend gemacht werden kann.Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind entsprechend § 5 Abs.3 Nr.3 BetrVG wie leitende Angestellte zu sehen. Auf sie finden die Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes daher nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG keine Anwendung.Anders ist die Situation bei teilfreigestellten Betriebsratsmitgliedern zu sehen, wie im Falle ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 4407