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Betrifft die LärmVibrationsArbSchV auch Beschäftigte, die durch einen Lärmbereich gehen?

persönliche Schutzausrüstung verwenden. (§ 7 Abs. 4 LärmVibrationsArbSchV)Somit ist in ausgewiesenen Lärmbereichen, unabhängig der Dauer des Aufenthaltes, immer Gehörschutz zu tragen. ...

Stand: 18.03.2021

Dialog: 6153

Welche Angaben müssen in einem Lärmkataster enthalten sein?

des Arbeitsschutzes steht auch bei der LärmVibrationsArbSchV die Gefährdungsbeurteilung im Vordergrund. Gemäß § 3 LärmVibrationsArbV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die auftretenden Expositionen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten. In Bezug der Exposition der Beschäftigten durch Lärm umfasst die Gefährdungsbeurteilung insbesondere:"a) Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Lärm ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 12083

Was ist Lärm und welche Schäden und Beeinträchtigungen können durch Lärm entstehen?

, Hitze, Kälte, Zugluft, Gefahrstoffen, Zeitdruck und komplexen Arbeitstätigkeiten durch negative Beeinflussung physiologischer und psychischer Regulationsmechanismen, die zu erhöhtem Streß-Hormonspiegel, Verengung der peripheren Blutgefäße bzw. zu Verärgerung, Nervosität u.ä. führt und die auf Dauer das Risiko für Erkrankungen des Herz-Kreislauf- und des Verdauungssystems erhöhen kann.Hinweise ...

Stand: 29.08.2006

Dialog: 782

Wie oft muss ein Lärmkataster aktualisiert werden?

, die lokalisierten lauten Maschinen und Bearbeitungsvorgänge (sowohl mit Handwerkzeugen oder mit handgeführten Maschinen) besonders zu kennzeichnen. Angaben zur Anzahl der Lärmbelasteten, zu Dauer und Häufigkeit der Einwirkung und zu Arbeitsabläufen sollten als Zusatzinformation ebenso im Lärmkataster aufgenommen werden.Für größere Arbeitsbereiche oder umfangreiche Produktionsanlagen ist es zweckmäßig, die Daten ...

Stand: 20.11.2023

Dialog: 24556

Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte bei durch Kühlaggregate verursachtem Lärm?

. Danach sollen folgende Beurteilungspegel nicht überschritten werden:- 70 dB(A) bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten,- 55 dB(A) bei überwiegend geistigen Tätigkeiten.Bei der Ermittlung und Beurteilung der Lärmexposition ist immer eine sorgfältige Analyse von Art, Ausmaß und Dauer der Lärmbelastung durchzuführen. Dabei soll sich der Arbeitgeber ...

Stand: 12.06.2018

Dialog: 13834