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Sind die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung geeignet, im Kaufvertrag die maximal akzeptable Lärm- und Schwingungsbelastung festzulegen?

(A) mit Sicherheit nicht überschreitet.Im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht, vor einer Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Um dieser Pflicht nachzukommen, hat er beim Beschaffungsprozess von Maschinen, Anlagen und Geräten die erforderlichen Informationen zu den Belastungen ...

Stand: 18.05.2015

Dialog: 23858

Ist eine Prüfung notwendig, um innerbetrieblich als Fachkundiger für Lärmmessungen und Gefährdungsbeurteilungen (Lärm) tätig zu werden?

Gemäß § 5 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Im Rahmen der Übertragung von Unternehmerpflichten kann er diese Aufgabe delegieren. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. Die Verantwortlichkeit des Untern ...

Stand: 28.09.2022

Dialog: 25612

Hat eine Kennzeichnung auch zu erfolgen, wenn bei LpA=85db(A) das Arbeitsmittel nur für z.B. eine Stunde benutzt wird und damit ein Tages-Lärmexpositionspegel von Lex,8h=76dB(A) vorliegen würde?

Eine Kennzeichnung der Arbeitsmaschine hat auch in dem von Ihnen geschilderten Fall zu erfolgen. Schon der Hersteller hat im Rahmen der Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) vor bestehenden Restrisiken an der Maschine zu warnen, um den Schutz der Gesundheit von Personen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsmaschinen mit einem vom Hersteller ausgewiesenen Emissions-S ...

Stand: 10.03.2015

Dialog: 23300

Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte bei durch Kühlaggregate verursachtem Lärm?

des Arbeitsschutzauschusses (Arbeitgebervertreter, Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeaufragte) anregen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern und das Ergebnis nachfragen.Ist das Problem innerbetrieblich nicht zu lösen, sollten Sie eine entsprechende Frage direkt an die vor Ort zuständige Arbeitsschutzbehörde richten.Auf die Rechte der Beschäftigten gemäß § 17 Arbeitsschutzgesetz weisen ...

Stand: 12.06.2018

Dialog: 13834