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Welche der beiden Vorschriften ist höher zu bewerten: eine Technische Regel oder die Arbeitsstättenverordnung?

- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV )Die Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit. Lärm im Sinne dieser Verordnung ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit führen ...

Stand: 04.07.2018

Dialog: 42343

Wie hoch darf die Lautstärke in einem Pausenraum sein?

Zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) relevant. Die Forderung unter § 7 der LärmVibrationsArbSchV, dass der Arbeitgeber die nach § 3 Absatz 1 Satz 6 der LärmVibrationsArbSchV festgelegten Schutzmaßnahmen ...

Stand: 20.06.2024

Dialog: 10213

Welche Lärmgrenzwerte gelten aktuell für Pausenzonen in Fertigungsbereichen?

der Gesundheit der Beschäftigten entstehen.Speziell auf Pausenräume und -bereiche bezogen, findet sich in der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" unter dem Punkt 4.1 Absatz 7 folgendes:"Im Pausenraum und Pausenbereich sind Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche, soweit wie möglich auszuschließen. Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel ...

Stand: 25.02.2025

Dialog: 14075

Welche Verbindlichkeit haben die Höchstwerte für A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel?

sind, muss der Arbeitgeber diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und sicherstellen, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt werden. ...

Stand: 04.12.2024

Dialog: 44050

Gibt es für den Schallpegel in Betriebskantinen einen gesetzlichen Wert oder gelten hier nur die raumakustischen Anforderungen einer Norm?

Nach der Nummer 4.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Pausen- und Bereitschaftsräume folgendes:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren ...

Stand: 27.03.2018

Dialog: 42237