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Müssen Mitarbeiter, die ihre Fachkunde im Strahlenschutz aktualisiert haben, im gleichen Jahr an der vorgeschriebenen jährlichen Unterweisung nach § 63 StrlSchV teilnehmen?

Grundsätzlich hebt die Vorschrift des § 48 StrlSchV (Aktualisierung der Fachkunde mindestens alle 5 Jahre) nicht die Vorschrift des § 63 StrlSchV (Unterweisung) auf. Daher lautet die Antwort auf die Frage, dass auch in dem Jahr an der vorgeschriebenen Unterweisung teilgenommen werden muss, in dem auch die Fachkunde aktualisiert wurde.Im Gegensatz zu den Themen, die bei der Aktualisierung ...

Stand: 29.07.2019

Dialog: 28214

Wie wird die Strahlenschutzfachkunde im humanmedizinischen Bereich nachgewiesen?

Institutionen.Sofern die Bescheinigung der zuständigen Stelle älter als fünf Jahre ist, wird zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz zusätzlich ein Nachweis über die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde gemäß § 48 StrlSchV benötigt. Diesen Nachweis erhält man durch erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle ...

Stand: 11.07.2019

Dialog: 714

Welche Möglichkeiten habe ich zur Wiedererlangung der Fachkunde im Strahlenschutz, wenn die Frist zur Erneuerung meiner Strahlenschutzfachkunde abgelaufen ist?

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz ist gemäß § 48 StrlSchV mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren. Dies erfolgt in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs. Wird ein solcher Kurs nicht oder nicht rechtzeitig besucht, verlieren die Betroffenen die Fachkunde nicht automatisch. Für den Verlust hat die zuständige Stelle die Fachkunde aktiv zu widerrufen ...

Stand: 31.07.2019

Dialog: 19632

Müssen OP - Schwestern / - Pfleger einen Strahlenschutzkurs besuchen, auch wenn sie die Röntgeneinrichtungen (z. B. C-Bogen) nur betriebsbereit machen?

10 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin zu besuchen.Die Kursteilnahmebestätigung sowie die Nachweise über eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung und über entsprechende praktische Erfahrung sind bei der zuständigen Stelle (in NRW die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe ...

Stand: 24.07.2019

Dialog: 1641