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Umfasst der genehmigungsfreie Umgang mit Strahlern (Kr-85) auch den Austausch des Strahlers im Rahmen von Wartungsarbeiten?

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt in § 5 Abs. 1 StrlSchV den genehmigungsfreien Umgang. Dabei verweist sie auf die Anlage 3 Teil A und Teil B zur StrlSchV.Die Anlage 3 Teil B Nr. 4 und 5 trifft konkrete Aussagen zum genehmigungsfreien Umgang mit nach § 45 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bauartzugelassenen Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen.Danach wird ausgeführt ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 6751

Gibt es Ausnahmegenehmigungen für den Umgang mit Materialien deren Aktivität nicht bekannt ist?

Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht bedarf grundsätzlich einer Genehmigung (§ 7, StrSchV). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung nicht erforderlich (§ 8, StrSchV) und zwar in den in Anlage 3, Teil A und B (StrSchV) genannten Fällen. Genehmigungsfrei ist hiernach z. B. der Umgang mit Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 nicht überschreitet ...

Stand: 01.06.2015

Dialog: 23971

Müssen alle Physikkolleginnen und -kollegen zu Strahlenschutzbeauftragten, bestellt werden, damit sie mit radioaktiven Präparaten, deren 10-fache Freigrenze überschritten wird, Experimente im Unterricht durchführen dürfen? Dürfen Schülerinnen und -schüler bei diesen Experimenten mitwirken?

, dass Lehrkräfte, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, die erforderliche Fachkunde erwerben und als Teil ihrer Berufsqualifikation regelmäßig aktualisieren sollen. Ebenso wird empfohlen, Strahlenschutzbeauftragte auch dann zu bestellen, wenn genehmigungsfrei mit radioaktiven Stoffen an Schulen umgegangen wird. Diese Empfehlungen gelten für alle Schulen in NRW, außer den Berufskollegs (separate RiSU-BK-NRW). ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 2715

Welche Anforderungen bestehen für den Umgang mit S-35 (Betastrahler) unterhalb der Freigrenze?

radioaktiven Stoffen besteht dazu noch ein Inkorporationsrisiko. Regelungen zur Ermittlung des Inkorporationsrisikos beinhaltet die Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle, Teil 2.Beim Umgang Unterhalb der Freigrenzen sind seitens des Strahlenschutzrechts jedoch keine weiteren Maßnahmen erforderlich, die über die normalen Anforderungen der Laborrichtlinie zur Ausstattung eines Labors ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 6652