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Müssen alle Physikkolleginnen und -kollegen zu Strahlenschutzbeauftragten, bestellt werden, damit sie mit radioaktiven Präparaten, deren 10-fache Freigrenze überschritten wird, Experimente im Unterricht durchführen dürfen? Dürfen Schülerinnen und -schüler bei diesen Experimenten mitwirken?

Gem. § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) dürfen Schülerinnen und Schüler beim Umgang mit genehmigungspflichtigen radioaktiven Präparaten in Schulen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft unmittelbar mitwirken. Diese Lehrkraft müsste gem. § 82 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (S7.1) besitzen. Eine Bestellung ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 2715

Können gefundene ionisierende Brandmelder für den Physikunterricht genutzt werden? Falls nein, wie sind sie zu entsorgen?

einem radioaktiven Strahler (Streifen Am-241) über der vorgenannten Freigrenze liegt, darf mit ihm nur mit einer Genehmigung nach § 7 StrlSchV umgegangen werden. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist in Nordrhein-Westfalen Ihre Bezirksregierung, Dezernat 55.Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen an Schulen ist besonders die "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen" (RISU), z. B. RISU ...

Stand: 10.04.2015

Dialog: 23580

Welcher persönliche Schutz ist für die Überprüfung von Seecontainern auf Radioaktivität empfehlenswert?

Ihre Frage bezieht sich auf zwei Themenbereiche:Schutz vor RadioaktivitätSichere Nutzung eines FahrkorbesZur Radioaktivität finden Sie im folgenden Link umfangreiche Informationen:https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/gefahrenschwerpunkt-frachtcontainer/index.jspEs läßt sich zusammenfassen:Da an Seecontainern keine größere Kontamination zu erwarten ist, ist im Normallfall keine besondere Schutzausr ...

Stand: 13.01.2020

Dialog: 14626

Welche Anforderungen bestehen für den Umgang mit S-35 (Betastrahler) unterhalb der Freigrenze?

Für Tätigkeiten mit S-35 unterhalb der Freigrenze gilt:zu 1.: Müssen dafür spezielle Genehmigungen eingeholt werden?Für Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen unterhalb der Freigrenze ist keine Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erforderlich. Erst wenn Sie die Freigrenzen der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 oder 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für S-35 überschreiten, unterlie ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 6652