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Muss zu jeder Zeit der Nutzung einer Röntgenanlage im medizinischen Bereich ein Strahlenschutzbeauftragter vor Ort anwesend sein?

Allgemein gilt, dass Strahlenschutzbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen sind, wenn der sichere Betrieb der Röntgeneinrichtung es erfordert. Erforderlich sind Strahlenschutzbeauftragte immer dann, wenn der Strahlenschutzverantwortliche (der Betreiber) nicht die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt oder in seiner Abwesenheit die Röntgeneinrichtung betrieben ...

Stand: 19.11.2024

Dialog: 42938

Wenn der Strahlenschutzverantwortliche einer Praxis selbst die Qualifikation hat, die für einen Strahlenschutzbeauftragten erforderlich ist, immer anwesend ist, wenn die Röntgenanlage betrieben wird, muss er dennoch noch einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen?

Der Strahlenschutzverantwortliche hat für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung eine Genehmigung oder Anzeigebestätigung zu erwirken. Hierzu ist u. a. der Nachweis zu führen, dass für die sichere Ausführung der Tätigkeit, die notwendige Anzahl an Strahlenschutzbeauftragten bestellt ist und die erforderlichen Befugnisse eingeräumt wurden. Aber, die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten ...

Stand: 08.07.2022

Dialog: 43678

Werden die Belastungszeiten und -dosen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen an Tieren behördlicherseits kontrolliert?

festgelegt, da z. B. der bauliche Strahlenschutz ansonsten nicht gewährleistet ist, ist die Einschaltzeit der Röntgeneinrichtung bzw. die Anzahl der Aufnahmen zu protokollieren. Grenzwerte für die Strahlenexposition gibt es nur für beruflich strahlenexponierte Personen und Einzelpersonen der Bevölkerung. Personen, denen der Zutritt zu Kontrollbereichen erlaubt ist, sind mit Personendosimetern zu überwachen ...

Stand: 07.06.2016

Dialog: 3930

Welche baulichen Auflagen sind zu erfüllen, um portable Röntgengeräte einsetzen zu dürfen?

- oder Wohnräume) und der geplanten Anzahl der Röntgenaufnahmen ab.Die Auslösevorrichtung für das Tubusgerät muss jedoch in jedem Fall einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zum Röntgenstrahler ermöglichen (vgl. DIN 6815); sofern die Person, die die Strahlung auslöst, sich im Selben Raum aufhält, wird eine Personendosimetrie erforderlich sein.Eine allgemeine Antwort zu den spezifischen Nebenbedingungen ...

Stand: 13.08.2019

Dialog: 4797