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Gibt es bei Tätigkeiten nach TRBA 213 und TRBA 214 eine "Duschpflicht" für die Beschäftigten?

Nach § 9 Biostoffverordnung (BioStoffV) müssen bei allen Tätigkeiten mit Biostoffen mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.Sowohl in der TRBA 213 (Abschnitt 4.6.1 (1)) wie auch in der TRBA 214 (Abschnitt 4.11.1 (1)) wird gefordert, dass Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, sowie Waschräume mit Duschen einzuricht ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 23375

Fragen zur Schutzkleidung in einer arbeitsmedizinischen Praxis, in der es zu Kontamination mit potentiell infektiösem Material kommen kann

Der Arbeitgeber hat aufgrund des § 8 (4) Nr. 4 der Biostoffverordnung (BioStoffV) Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Konkretisiert wird diese Forderung unter Punkt 4.2.6 der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250).In der TRBA 250 heißt es unter Nummer 4.2.6 "Bereitstellung und Einsatz ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 20798

Ist der Arbeitgeber von Beschäftigten im Rettungsdienst, die Sehhilfen benötigen, zu weiteren Maßnahmen hinsichtlich einer möglichen Desinfektion der privaten Sehhilfen verpflichtet, wenn die vorhandenen Desinfektionsmittel nicht für Brillengläser geeignet sind?

Der Arbeitgeber hat nach den Vorgaben der Biostoffverordnung (BioStoffV) eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren sowie die geeigneten Schutzmaßnahmen durchzuführen (s. auch TRBA 250). Bei Tätigkeiten, bei denen Hygienemaßnahmen oder spezielle Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind, ist die bestellte Betriebsärztin/ der bestellte Betriebsarzt bei der Beurteilun ...

Stand: 01.02.2024

Dialog: 30884

In unserem Krankenhaus werden genitale Kondylome (HPViren) gelasert. Reicht eine FFP2-Maske aus oder wird eine Absaugung am OP-Tisch benötigt?

Es ist erwiesen, dass chirurgische Rauchgase biologisch aktive Bestandteile (Zellen, Zellreste, Viren etc.) enthalten können. Obwohl in Laserdämpfen die DNA des humanen Papillomavirus (HPV) nachgewiesen wurde, wird das Übertragungs- und Infektionsrisiko vom Patienten auf das Operationsteam derzeit noch diskutiert.Die Biostoffverordnung (BioStoffV) bestimmt grundsätzlich: Tätigkeiten und Arbeitsver ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 25131

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