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Sehe ich es richtig, dass eine Kontrolle der Mülltonnen durch Durchsuchen vor Ort somit nicht möglich ist, ohne gegen die Vorgaben der BiostoffV und der zugehörigen Technischen Regel zu verstoßen?

Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) vorzunehmen. Gem. Ziffer 3.2 der TRBA 213 muss die Gefährdungsbeurteilung fachkundig erfolgen. Regelungen zur erforderlichen Fachkunde enthält die TRBA 200 „Anforderungen an die Fachku ...

Stand: 20.07.2021

Dialog: 43565

Müssen Stühle in Klinik-Laboratorien eine flüssigkeitsdichte, abwaschbare Oberfläche haben?

Wirkungen zu verhindern."Nach Punkt 5.2.1 Absatz 2 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sollen Oberflächen (Arbeitsflächen, Fußböden) leicht zu reinigen und müssen beständig gegen die verwendeten Stoffe und Reinigungsmittel sein.Hierzu zählen zählen auch die Stühle. Diese sind ebenfalls mit einer leicht zu reinigenden ...

Stand: 04.03.2024

Dialog: 6607

Der Zugang zum Sozialgebäude incl. Umkleiden und Sanitärräumen einer Kläranlage führt über das Betriebsgelände und wird mit "schwarzer und weißer Kleidung" genutzt. Ist dies hinsichtlich Schwarz-Weiß-Trennung bedenklich?

Tätigkeit sehr starken Verschmutzungen ausgesetzt sind. Gemäß Absatz 4 sollen bei Umkleideräumen mit mehreren Zugängen Ein- und Ausgang getrennt sein. Ist der Umkleideraum für eine gleichzeitige Benutzung von mehr als 100 Beschäftigten bestimmt, so müssen die Ein- und Ausgänge ebenfalls getrennt sein.Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 43741

Welche Voraussetzungen müssen getroffen werden, dass Beschäftigte vom Baubetriebshof Tierkadaver von Straßen, aus Gräben usw. beseitigen können?

und in Beseitigungsanstalten gebracht werden, sind entsprechende persönliche Schutzausrüstung (z. B. Einweghandschuhe, Einwegschutzkleidung) und geeignete Sammelbehälter dafür im Fahrzeug mitzuführen. Kontaminierte Sammelbehälter und die verwendeten Hilfsmittel (Schaufel usw.) sind nach Benutzung durch geeignete Maßnahmen zu reinigen bzw. zu desinfizieren.Bei besonderen Gefährdungslagen durch infektiöse Tierseuchen wie z. B ...

Stand: 26.09.2024

Dialog: 27327