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Ist es zulässig, dass Beschäftigte eines Tierparks, die in direktem Kontakt mit den Tieren und deren Ausscheidungen sind, ihre Arbeitskleidung zu Hause waschen (müssen)?

Nein, es ist nicht zulässig, die mikrobiell verunreinigte Arbeitskleidung zu Hause zu waschen.Die rechtlichen Grundlagen dafür lassen sich aus der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) herleiten.Die beschriebenen Tätigkeiten (U.a. Reinigung) fallen unter den Anwendungsbereich der BioStoffV (s. § 1 Abs.1 BioStoffV i.V.m. § 2 Abs.7 Nr. 2 ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 42535

Der Zugang zum Sozialgebäude incl. Umkleiden und Sanitärräumen einer Kläranlage führt über das Betriebsgelände und wird mit "schwarzer und weißer Kleidung" genutzt. Ist dies hinsichtlich Schwarz-Weiß-Trennung bedenklich?

(Biostoffverordnung -BioStoffV) gilt für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 (Allgemeine Schutzmaßnahmen) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vom Arbeitsplatz getrennte Umkleiden vorhanden sind, sofern Arbeitskleidung erforderlich ist.Die TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ konkretisiert ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 43741

Muss ein Hygieneplan und eine Anleitung für Flächendesinfektion in jedem Raum (Labormedizin) aushängen?

Zum Hygieneplan wird in der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" unter Nr. 3.5 ausgeführt:"Der Hygieneplan im Sinne der TRBA ist eine Zusammenstellung von persönlichen und objektbezogenen Maßnahmen zur Verringerung der (mikrobiologischen) Verunreinigung, z.B. von Händen, Materialien/Gegenständen oder Oberflächen durch biologische Arbeitsstoffe ...

Stand: 12.10.2020

Dialog: 43292

Welche Voraussetzungen müssen getroffen werden, dass Beschäftigte vom Baubetriebshof Tierkadaver von Straßen, aus Gräben usw. beseitigen können?

und zu entsorgen, dass ein Kontakt und eine Verschleppung von biologischen Arbeitsstoffen vermieden werden (z. B. in verschließbaren, gekennzeichneten Behältern, s.a. "Tierisches Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz" [36])." Weitere Informationen finden sich unter der Nummer 5.2 Nr. 4 a "Angebotsvorsorge":"Eine Angebotsvorsorge ist erforderlich [...]4.bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber a)aviären Stämmen ...

Stand: 26.09.2024

Dialog: 27327