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Liegt eine Tätigkeit i.S.d. BioStoffV vor, wenn Krankenhausabfälle in desinfizierten, verschlossenen Behältern in einer Müllverbrennungsanlage ungeöffnet der Verbrennung zugeführt werden?

. Bei dem angeführten Beispiel sind wahrscheinlich Tatbestände wie "innerbetriebliches Befördern", "Lagern", "Entsorgen" erfüllt (abhängig vom jeweiligen Einzelfall, der aus der Fragestellung nicht genauer hervorgeht). Aufbewahren ist hierbei Teil des Lagerns "zur baldigen Abgabe oder Weiterverarbeitung". Entscheidend für die Erfüllung des Tätigkeitsbegriffes ist hierbei nicht, welche Schutzmaßnahmen getroffen wurden ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 4021

Fällt der Transport und das Entleeren von z.T. offenen Säcken mit Restmüll unter die Biostoffverordnung?

Nach § 2 Begriffsbestimmungen Absatz 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) werden Tätigkeiten wie folgt definiert:"(7) Tätigkeiten sind1.das Verwenden von Biostoffen, insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, das Be- und Verarbeiten, das Ab- und Umfüllen, das Mischen und Abtrennen sowie das innerbetriebliche Befördern, das Aufbewahren ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 19215

Müssen die Vorschriften der BioStoffV auch bei Tätigkeiten in der Justiz beachtet werden?

Beschäftigte gefährdet werden können."Nach § 2 Absatz 7 BioStoffV sind Tätigkeiten1.das Verwenden von Biostoffen, insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, das Be- und Verarbeiten, das Ab- und Umfüllen, das Mischen und Abtrennen sowie das innerbetriebliche Befördern, das Aufbewahren einschließlich des Lagerns, das Inaktivieren und das Entsorgen sowie2 ...

Stand: 23.04.2018

Dialog: 42224

Ist der Umgang mit einem Patienten, der an einem Erreger der Risikogruppe 3 erkrankt ist (wie z.B. TBC), eine Tätigkeit im Sinne des § 7 Abs. 3 BioStoffV?

.das Verwenden von Biostoffen, insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, das Be- und Verarbeiten, das Ab- und Umfüllen, das Mischen und Abtrennen sowie das innerbetriebliche Befördern, das Aufbewahren einschließlich des Lagerns, das Inaktivieren und das Entsorgen sowie2.die berufliche Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen ...

Stand: 08.01.2019

Dialog: 42546